Steuererhöhungen sind leider häufig ein Instrument, Ausgaben zu finanzieren. So war auch in der Gemeinde Dahlem laut Verwaltungsvorschlag eine Steigerung der Grundsteuer B von 554 v.H. auf 605 v.H. vorgesehen, also immerhin eine Anhebung von 51 v.H.
Auf Antrag der CDU-Fraktion sowohl im Hauptausschuss als auch im Rat wurde einer Erhöhung nicht zugestimmt und auf die durchaus guten Haushaltsergebnisse der letzten Jahre verwiesen. Die CDU sieht in der jetzigen Situation, welche geprägt ist von massiven Preissteigerungen im Bereich des Energiesektors und auch generell bei den Lebenshaltungskosten keine Basis für die Veränderung der Grundsteuer B und möchte zumindest damit ein Zeichen setzen, dass nicht auch da Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen.