Bereits Mitte 2021 hatte die CDU-Fraktion die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer Reservierung von Baugrundstücken an Einheimische zu prüfen. Hintergrund für diesen Antrag war die Tatsache, dass bei den letzten Neubaugebieten ein Teil der Baugrundstücke von auswärtigen Käufern erworben wurde. Hiergegen ist zwar grundsätzlich nichts einzuwenden, hatte aber natürlich zur Folge, dass für Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde weniger Grundstücke zur Verfügung standen.
Der Trend insbesondere bei den jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zeigt erfreulicherweise eindeutig, dass diese gerne in der Heimat bleiben bzw. zurückkehren möchten, um hier dauerhaft sesshaft zu werden. Dies ist eine Entwicklung, die die CDU- Fraktion gerne unterstützt.
In der letzten Sitzung des Rates wurde nunmehr einstimmig die „Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Neubaugebiet Auf Schieferstein, Teilbereich 1 in Dahlem“ beschlossen. Durch die Verwaltung wurde ein Punktesystem für die Vergabe von Grundstücken in diesem Neubaugebiet entwickelt. Hierbei musste allerdings berücksichtigt werden, dass es nach europäischem Recht nicht erlaubt ist, allein den „Einheimischenstatus“ bei der Vergabe von Baugrundstücken zu berücksichtigen. Zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dürfen Kriterien der Ortsansässigkeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit höchstens zur Hälfte bei der Punktevergabe berücksichtigt werden. Diese Höchstgrenze wurde bei dem vorliegenden Punktesystem für das genannte Neubaugebiet ausgeschöpft. Für Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde, aber auch für Bewerberinnen und Bewerber, die die Gemeinde Dahlem nur zu Ausbildungszwecken verlassen haben, bestehen jetzt gute Chancen, ein Grundstück aus dem Eigentum der Gemeinde erwerben zu können.
Im Neubaugebiet Auf Schieferstein, Teilbereich 1, verfügt die Gemeinde über insgesamt neun Baugrundstücke. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ihr Interesse am Kauf eines Grundstückes bei der Gemeindeverwaltung bekundet haben, müssen dafür eine neue Bewerbung abgeben.
Nach der Sommerpause wird der Rat einen Beschluss über die Eröffnung des Verfahrens fassen. Nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses im Mitteilungsblatt der Gemeinde kann dann ein Kaufinteresse bei der Verwaltung angemeldet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass das Vergabeverfahren auch bei zukünftigen Neubaugebieten Anwendung findet.
Die CDU Dahlem wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch allen Gästen, eine erholsame Sommerzeit. Für Fragen stehen die Mitglieder der CDU-Fraktion natürlich gerne zur Verfügung. Scheuen Sie nicht uns anzusprechen. Nähere Einzelheiten finden Sie unter cdu-dahlem.com.